Dr. med. Folkert Müller-Eberstein & Michael Lachmeir

Organisatorisches

  • Rezepte: Wir nehmen uns Zeit, zu überprüfen, ob eine Überweisung, ein Medikament oder eine sonstige Therapie sinnvoll und notwendig ist. Wiederholungsrezepte und Überweisungen können daher am nächsten Tag nach Bestellung abgeholt werden.
  • Praxisgebühr: Wir müssen von Ihnen für die Krankenkassen einmal im Quartal 10€ Praxisgebühr einziehen. Ausnahmen s.u. Bitte bewahren Sie Ihre Quittung gut auf. Sollten Sie den Notdienst eines Kollegen in Anspruch nehmen, werden erneut 10€ bei ihm fällig. Für reine Vorsorgeleistungen wie Gesundheitsuntersuchungen oder Impfungen entfällt die Praxisgebühr.
  • Hausarztmodell:  Ende 2010 kam es zu einem offenen Streit zwischen dem bayerischen Hausärzteverband und den deutschen Krankenkassen. Daraufhin kündigten die meisten deutschen Kassen einseitig die bestehenden Hausarztverträge. Zuletzt zeichnet sich der Trend ab, dass einzelne Kassen ihre alten Hausarztmodelle wieder weiterführen wollen, jedoch jede Kasse für sich mit einem eigenen Hausarztvertrag. Da dies für uns eine nicht tragbare bürokratische Belastung darstellt, denn jede Kasse hat eigene Einschreibungs- und Abrechnungsvorgaben, beteiligen wir uns bis zu einer einheitlichen Lösung für alle Kassen nicht mehr an den Hausarztmodellen. Wir werden uns erst wieder an dem Konzept der Hausarztmodelle beteiligen, wenn der bürokratische Aufwand auf ein akzeptables Maß reduziert wurde, z.B. durch ein bundeseinheitliches Hausarztmodell für alle Krankenkassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • DMP-Betreuungs-Programme der gesetzlichen Krankenkassen bei chronischen Erkrankungen wie Asthma, chronischer Bronchitis, Diabetes und koronarer Herzkrankheit. Diese Programme beinhalten viertel- bis halbjährliche Untersuchungen bei uns, um den Krankheitsverlauf zu erfassen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten zu können. Auch Schulungen bei spezialisierten Fachärzten sind Bestandteil dieser DMP-Programme. Die Kosten werden von den Kassen übernommen.

  • Zuzahlungen: Für folgende Gesundheitsleistungen müssen Zuzahlungen geleistet werden: Arzneimittel, Praxisgebühr, Haushaltshilfe, Heilmittel, Anschlussheilbehandlung, Kuren, Krankenhausbehandlung, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Fahrtkosten, Hilfsmittel.

  • Zuzahlungsbefreiung: Kinder bis 18 Jahren immer; auf Antrag, wenn die Zuzahlungen mehr als 2% des Jahresbruttoeinkommens überschreiten oder 1%, wenn eine chronisch behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt.